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  • 21.08.2014 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · I R 47/13

    Gewerbeertrag, Kürzung, Grundstücksverwaltung

    Letzte Änderung: 21. August 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr

    Kann die Klägerin die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen, auch wenn sie im Erhebungszeitraum ihr einziges Grundstück veräußert hat und danach keinen eigenen Grundbesitz sondern nur noch eigenes Kapitalvermögen verwaltet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 47/13

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 23.5.2013 2 K 1014/12

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 26.02.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger