23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 3 · I R 37/13
Unterstützungskasse, Steuerfreiheit, Kassenvermögen
Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr
Körperschaftsteuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse: Ist im Fall von Rückzahlungen einer Gruppenunterstützungskasse an ihre Trägerunternehmen auf eine segmentorientierte Betrachtungsweise abzustellen? Kann einem einzelnen Trägerunternehmen, dessen Teilvermögen überdotiert ist, nur dann Vermögen rückübertragen werden --ohne das die Gruppenunterstützungskasse ihre Körperschaftsteuerfreiheit verliert-- wenn die Gruppenunterstützungskasse insgesamt überdotiert ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 37/13
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 16.4.2013 1 K 1741/10 EFG 2013, 1258
Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 3, KStG § 6 Abs 6, EStG § 4d
Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung