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  • 23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 3 · I R 37/13

    Unterstützungskasse, Steuerfreiheit, Kassenvermögen

    Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr

    Körperschaftsteuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse: Ist im Fall von Rückzahlungen einer Gruppenunterstützungskasse an ihre Trägerunternehmen auf eine segmentorientierte Betrachtungsweise abzustellen? Kann einem einzelnen Trägerunternehmen, dessen Teilvermögen überdotiert ist, nur dann Vermögen rückübertragen werden --ohne das die Gruppenunterstützungskasse ihre Körperschaftsteuerfreiheit verliert-- wenn die Gruppenunterstützungskasse insgesamt überdotiert ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 37/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 16.4.2013 1 K 1741/10 EFG 2013, 1258

    Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 3, KStG § 6 Abs 6, EStG § 4d

    Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung