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  • 21.01.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 237 Abs 1 · VIII R 36/13

    Aussetzungszinsen, Verböserung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2013, 15:19 Uhr

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen, wenn der ausgesetzte Betrag auf einer Verböserung der Steuerfestsetzung im Einspruchsverfahren beruht, dieser jedoch durch die Rücknahme des Einspruchs nicht endgültig geschuldet wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 36/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 8.2.2013 4 K 308/11

    Normen: AO § 237 Abs 1, AO § 367 Abs 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 64/13

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger