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  • 21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VIII R 32/13

    Nachträgliche Werbungskosten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Wesentliche Beteiligung, Darlehen, Zinssatz

    Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Können Kosten für einen gleichzeitig mit einem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zinssatz-Swap, die den Zeitraum nach Veräußerung der (wesentlichen) Beteiligung und nach Rückzahlung des Darlehens betreffen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 32/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 17.4.2013 4 K 2859/09

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 20

    Erledigt durch: Urteil vom 07.06.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung