Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 26/13

    Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Vergleich, Scheidungsfolgekosten

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs (hier: Scheidungsfolgekosten) als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 26/13

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 17.4.2013 5 K 156/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 15.06.2016, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung