04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 24/13
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2013, 15:19 Uhr
Sind im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Prozesses wegen mangelhafter Bauleistungen am Eigenheim angefallene Gutachter- und Rechtsanwaltskosten für das Beweissicherungsverfahren als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 24/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 26.11.2012 3 K 319/12
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.
Rechtsmittelführer: Verwaltung