21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 · VI R 20/13
Entfernung, Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2013, 15:19 Uhr
Ist die kürzeste Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 Halbsatz 1 EStG verkehrsmittelunabhängig zu bestimmen, auch wenn die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung, die die Durchfahrung eines mautpflichtigen Tunnels vorsieht, mit dem Moped des Steuerpflichtigen nicht befahren werden darf? Falls ja, rechtfertigt dies, der Berechnung der Entfernungspauschale die tatsächlich benutzte Strecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Wegstrecke nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 Halbsatz 2 EStG zugrunde zu legen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 20/13
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 20.12.2012 3 K 124/11
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger