03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 17/13
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Vollstreckungsabwehrklage, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einer Vollstreckungsabwehrklage wegen des Kaufs einer sog. Schrottimmobilie angefallene Gutachter- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 17/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 22.11.2012 14 K 237/12
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 18.02.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung