23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 2 S 2 · X R 19/13
Investitionsabzugsbetrag, Neugründung, Photovoltaik
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2013, 12:24 Uhr
Darf ein Firmenneugründer (Photovoltaik) von der Steuerermäßigung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. ausgeschlossen werden, obwohl er die geplante Anschaffung der wesentlichen Betriebsgrundlage in zügiger Weise noch im Gründungsjahr tätigte und mangels eines der Anschaffung vorgelagerten Wirtschaftsjahrs für einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. und somit das dadurch bewirkte Vorziehen der Ermäßigung weder die gesetzlichen Vorgaben erfüllt noch Raum hierfür bestand? Verfassungswidrigkeit des § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F.?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 19/13
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 17.1.2012 2 K 1319/10
Normen: EStG § 7g Abs 2 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 12.11.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger