Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 9/13

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Studium, Zwangsläufigkeit, Unterhalt, Berufsausbildung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der Erstreitung eines Studienplatzes für ein unterhaltsberechtigtes Kind angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Ist die Anwendung des § 33 EStG durch § 33a Abs. 4 EStG ausgeschlossen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 9/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.1.2013 11 K 1633/12 E EFG 2013, 701

    Normen: EStG § 33, EStG § 33a

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger