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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 5/13

    Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Aufteilung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren bzw. Nebenklageverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten --anteilig (bis zum Zeitpunkt des Hinweisbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO)-- als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 5/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 10.9.2012 6 K 3622/10

    Normen: EStG § 33, ZPO § 522 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung