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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15b · IV R 17/13

    Steuerstundungsmodell, Modellhafte Gestaltung, Beitritt, Investition

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2013, 12:24 Uhr

    Lag im Streitfall ein vorgefertigtes Konzept vor, so dass die Klägerin als Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG anzusehen ist? Ist § 15b EStG bei einer vor dem 11.11.2005 gegründeten GbR anwendbar, wenn kein Außenvertrieb der Gesellschaftsanteile stattgefunden hat und erste Investitionen der Gesellschaft erst nach dem 10.11.2005 erfolgt sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 17/13

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 12.2.2013 10 K 2171/07

    Normen: EStG § 15b, EStG § 52 Abs 33a

    Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung