Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa · X R 3/13

    Sonstige Einkünfte, Kapitalabfindung, Altersversorgung, Rentenbesteuerung, Beitragsrückerstattung, Erbe

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr

    Einkommensteuerliche Behandlung der Beitragsrückerstattung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Ehemann als Alleinerben seiner vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorbenen Ehefrau: Versteuerung der im Jahr 2006 gewährten Rückerstattung als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG oder handelt es sich - so das FG - weder um eine Minderung von (beschränkt abziehbaren) Sonderausgaben oder die Verrechnung eines sich ergebenden (Sonderausgaben-)Erstattungsüberhangs noch um eine Kapitalablösung der Altersrente sondern um einen einmaligen Vermögenszugang (neutrale Kapitalzahlung)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 3/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 16.8.2012 3 K 1651/10

    Normen: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa

    Erledigt durch: Beschluss vom 27.10.2014 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung