21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · TabStG § 15 · VII R 7/13
Steuerlager, Entnahme, Steueraussetzung
Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr
Erhebung von Verbrauchsteuern für Lieferungen von unversteuertem Schiffsbedarf (tabak-, bier - und branntweinsteuerpflichtige Waren) aus dem Steuerlager (im ehemaligen Freihafen) ohne begleitendes Verwaltungsdokument mit Lieferzetteln nach § 27 ZollV an bezugsberechtigte Schiffe, wegen Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr.
Bedeutet der "steuerrechtlich freie Verkehr" i.S. des Art. 7 RL 2008/118/EG die Freiheit von Steueraufsicht und den Eintritt in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf?
Ist die Versendung mit "Lieferzettel für Schiffsbedarf" eine Lieferung unter Steueraufsicht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 7/13
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 13.12.2012 4 K 8/12
Normen: TabStG § 15, BierStG § 14, BranntwMonG § 143, EGRL 118/2008 Art 7, EGRL 118/2008 Art 5
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 09.04.2014.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger