Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 74/12

    Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Vergleich

    Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr

    Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 74/12

    Vorinstanz: Finanzgericht München 20.4.2012 8 K 2190/09 EFG 2013, 453

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

    lock Einspruchsmuster und Hinweis lesen

    Anmeldung für Kunden Tagespass für 10 € kaufen