20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 74/12
Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Vergleich
Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr
Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 74/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 20.4.2012 8 K 2190/09 EFG 2013, 453
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.
Rechtsmittelführer: Verwaltung