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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 69/12

    Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidung, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für Kindes- und Trennungsunterhalt sowie den Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 69/12

    Vorinstanz: Finanzgericht München 21.8.2012 10 K 800/10 EFG 2013, 451

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger