21.05.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 3 S 1 · IV R 15/13
Tonnagebesteuerung, Erstjahr, Hilfsgeschäft, Antragsfrist
Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr
Ist das für die Antragsfrist auf Anwendung der Tonnagesteuer maßgebliche "Erstjahr" das Jahr der Indienststellung des Schiffes oder bereits das Wirtschaftsjahr, in dem mit der auf die Erzielung gewerblicher Einkünfte aus den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr gerichteten Tätigkeit begonnen wurde? Handelt es sich bei der fremdfinanzierten Übernahme eines Schiffsbauvertrags um ein Hilfsgeschäft i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 15/13
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 18.2.2013 6 K 8/11
Normen: EStG § 5a Abs 3 S 1, EStG § 5a Abs 2 S 2, GewStG § 7 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 16.01.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger