21.02.2017 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 14/13
Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Mitunternehmeranteil, Veräußerungsgewinn, Rückwirkung
Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr
Ist der Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften als auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfallender Gewinn anzusehen, für den die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu gewähren ist? Ist § 9 Nr. 1 Satz 6 GewStG auch auf Teilanteilsveräußerungen anwendbar? Ist die Norm verfassungswidrig und verletzt insbesondere ihre Anwendung auf im Jahr 2004 vor ihrem Inkrafttreten getätigte Veräußerungen das Rückwirkungsverbot?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 14/13
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 20.2.2013 2 K 207/11
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 9 Nr 1 S 6, GewStG § 7 S 2 Nr 2, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 08.12.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger