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  • 20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · InvStG § 3 Abs 4 · VIII R 55/12

    Verlustverrechnung, Termingeschäft, Zinsen, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr

    Können (Alt-)Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des KAGG entstanden sind, mit den unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen InvStG erzielten Zinsen, inländischen Mieterträgen und sonstigen Erträgen verrechnet werden, weil es sich insoweit um Beträge "gleicher Art" i.S. des § 3 Abs. 4 Satz 1 InvStG handelt? Verstößt die Vorschrift des § 3 Abs. 4 InvStG gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 55/12

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 14.11.2012 4 K 1902/08

    Normen: InvStG § 3 Abs 4, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.11.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger