21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 · IV R 1/13
Beteiligungsgesellschaft, Gewerbebetrieb, Gewerbeertrag, Eigenkapitalvermittlungsprovision, Sondervergütung
Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
Wann beginnt der Gewerbebetrieb einer zunächst gewerblich geprägten Publikums-KG, deren Gesellschaftszweck darauf gerichtet ist, sich als sog. Dachfonds mitunternehmerisch an mehreren gewerblich tätigen Ein-Schiffs-KG (Zielfonds) zu beteiligen, also eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gewerbliche Tätigkeit auszuüben? Sind die von der Publikums-KG an einige ihrer Kommanditisten gezahlten Vermittlungsprovisionen für die Beschaffung des für den Erwerb der Beteiligungen an den Zielfonds eingesetzten Eigenkapitals erst nach dem Beginn des Gewerbebetriebs geflossen, so dass sie der Gewerbesteuer unterliegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 1/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.3.2012 1 K 275/09
Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 7
Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger