21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EWGV 1408/71 · III R 8/13
Kindergeld, Berechtigter, Europarecht
Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
Ist die Vorschrift des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, nach der derjenige Berechtigte den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld hat, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, auch auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden, obwohl die Verordnungen (EG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 dem entgegenstehen (könnten)? Ist also dem im Inland lebenden Elternteil des Kindes das Kindergeld zu gewähren, obwohl das Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit dem anderen Elternteil wohnt? Spielt bei der Beurteilung der o.g. Fragen unter Umständen auch der Familienstand eine Rolle?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 8/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.1.2013 11 K 3406/11 Kg,AO
Normen: EWGV 1408/71, EStG § 64 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung