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  • 24.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 13 Buchst B · C-540/09

    Steuerbefreiung, Underwriting, Zeichnungsgarantie, Aktienausgabe

    Letzte Änderung: 24. Mai 2011, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 10. März 2010, 11:53 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt (Schweden), eingereicht am 21.12.2009, zu folgender Frage:
    Ist Art. 13 B der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (Art. 135 Abs. 1 der Richtlinie des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) dahin auszulegen, dass die darin aufgeführten Steuerbefreiungen auch Dienstleistungen (Underwriting) umfassen, die darin bestehen, dass ein Kreditinstitut gegen eine Vergütung eine Garantie gegenüber einem Unternehmen gewährt, das im Begriff steht, Aktien auszugeben, wenn diese Garantie zum Gegenstand hat, dass sich das Kreditinstitut dazu verpflichtet, diejenigen Aktien zu erwerben, die möglicherweise in der für die Zeichnung der Aktien vorgesehenen Zeit nicht gezeichnet werden?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-540/09

    Vorinstanz: Regeringsrätt (Schweden)

    Normen: EWGRL 388/77 Art 13 Buchst B, EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2011

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen