24.04.2014 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 89/12
Gesellschafter-Geschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszahlung
Letzte Änderung: 24. April 2014, 13:01 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
Führt die Auszahlung einer Pension (Einmalzahlung) an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, jedoch ohne dessen Ausscheiden aus den aktiven Diensten der Klägerin und somit vor deren Fälligkeit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung? Ist eine zuvor gebildete Pensionsrückstellung "gegenzurechnen"?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 89/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 6.11.2012 6 K 1093/10 K,G,F EFG 2013, 323
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 23.10.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung