Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 3 S 3 · I R 87/12

    Verfassungswidrigkeit, Beteiligung, Kapitalgesellschaft, Vertrauensschutz, Leistungsfähigkeit, Teilwertabschreibung

    Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2013, 11:10 Uhr

    Verstößt § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG für den Fall der Liquidation der Tochtergesellschaft gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und somit gegen Art. 3 GG und ist daher verfassungswidrig? Ist für die Beurteilung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG auf den Zeitpunkt der Darlehenshingabe oder - wie von der Vorinstanz entschieden - auf den Zeitpunkt der Gewinnminderung abzustellen? Verstößt die Vorschrift gegen das Vertrauensschutzprinzip und somit gegen Art. 20 Abs. 3 GG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 87/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.10.2012 6 K 2439/11 F

    Normen: KStG § 8b Abs 3 S 3, KStG § 8b Abs 3 S 4, GG Art 3, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 12.03.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger