23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 39/12
Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Zinsen, Herstellung, Einfamilienhaus
Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2013, 09:40 Uhr
Abzug von anlässlich einer Grundstücksübertragung vereinbarter Versorgungsleistungen als dauernde Last, wenn das Grundstück sogleich veräußert und der Erlös zur Begleichung der Herstellungskosten eines selbstgenutzten Einfamilienhauses verwendet wurde? Nachweis der Verwendung für den Erwerb eines ausreichend ertragbringenden Reinvestitionsgutes? Liegen ersparte Zinsen i.S. einer unschädlichen Umschichtung auch dann vor, wenn die Herstellung ertragbringenden Vermögens unmittelbar aus dem umgeschichteten Vermögen finanziert wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 39/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 24.2.2011 11 K 3859/07
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
Erledigt durch: Urteil vom 15.07.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger