21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 5 · X R 38/12
Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Entnahme, Betriebsaufgabe, Anteilsübertragung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2013, 09:40 Uhr
Führte die Übertragung eines Anteils von 50 % an der Betriebs-GmbH vom Kläger auf dessen Sohn zu keiner Beendigung einer bestehenden Betriebsaufspaltung und zu keiner Entnahme in das Privatvermögen? Weiterhin vorliegende personelle Verflechtung durch privatschriftlich vereinbarte, zeitlich vorrangige Gründung einer GbR auf der Besitzebene, Einbringung der an die GmbH verpachteten Grundstücke und somit Beteiligung derselben Personengruppe an der Besitz-GbR und der Betriebs-GmbH?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 38/12
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 11.5.2011 14 K 4139/07
Normen: EStG § 6 Abs 5, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 09.06.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger