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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 6 · VI R 64/12

    Werbungskosten, Erststudium, Verfassungswidrigkeit

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2013, 09:40 Uhr

    Sind Aufwendungen für nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Bachelor- und Masterstudiengänge als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, den Gleichheitssatz und das Rückwirkungsverbot)?
    Das Verfahren VI R 64/12 ist durch Beschluss vom 18. Dezember 2014 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 64/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.11.2011 1 K 2819/08 F EFG 2013, 282

    Normen: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4, GG

    Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 18.12.2014) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung