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  • 21.07.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · IV R 44/12

    Mitunternehmeranteil, Vorweggenommene Erbfolge, Notarkosten, Betriebsausgabe, Aufteilungsmaßstab

    Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2013, 09:40 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils angefallene Notarkosten betrieblich (mit-)veranlasst und daher vor dem Hintergrund des Nettoprinzips als Betriebsausgaben abzugsfähig? Welcher Aufteilungsmaßstab kommt bei Annahme einer gemischten Veranlassung ggf. zum Tragen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 44/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 17.3.2011 4 K 582/2009 EFG 2011, 1689

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 16.04.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger