21.07.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 49/12
Pensionszusage, Fremdvergleich, Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Schätzung, Einnahmeüberschussrechnung, Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten
Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2013, 11:31 Uhr
1. Hält die der Ehefrau des Klägers im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gewährte Pensionszusage einem Fremdvergleich stand (Streitjahre 2002 bis 2004)?
2. Ist die durch das Finanzamt vorgenommene Erhöhung erklärter Honorareinnahmen der selbständig tätigen Klägerin infolge einer nicht vorgelegten Einnahmenüberschussrechnung (Streitjahre 2004 und 2006) sowie erklärter Einkünfte der Kläger aus Vermietung und Verpachtung aufgrund nicht belegter Werbungskosten (Streitjahr 2004) rechtm äßig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 49/12
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 22.8.2011 5 K 1669/11
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 9, AO § 162
Erledigt durch: Urteil vom 15.04.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger