21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 66/12
Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2013, 11:31 Uhr
Ist unabhängig vom Prozessgegenstand und den Hintergründen des Prozesses jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 66/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 5.3.2012 5 K 182/04 bzw. 5 K 710/12 (neu)
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung