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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 66/12

    Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2013, 11:31 Uhr

    Ist unabhängig vom Prozessgegenstand und den Hintergründen des Prozesses jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 66/12

    Vorinstanz: Finanzgericht München 5.3.2012 5 K 182/04 bzw. 5 K 710/12 (neu)

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung