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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · FGO § 40 · VII R 38/12

    Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft, Beschwer

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2012, 11:15 Uhr

    Entfällt die Beschwer des Klägers, wenn während des finanzgerichtlichen Verfahrens durch Änderung der Kombinierten Nomenklatur die angefochtene vZTA ungültig geworden ist und kein Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt wurde, oder lebt der ursprüngliche Antrag auf Erteilung einer vZTA auf?
    Divergenz zu VII R 83/96?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 38/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 19.9.2012 4 K 34/12

    Normen: FGO § 40

    Erledigt durch: Beschluss vom 08.01.2014 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung