29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 31/12
Betriebsausgabe, Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, Vertrag, Angehörige, Fremdvergleich
Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2012, 13:22 Uhr
Steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit den Eltern des Klägers: Muss sich der Steuerpflichtige darauf verlassen können, dass formell ordnungsgemäße, tatsächlich durchgeführte sowie lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich geprüfte Arbeitsverhältnisse auch einkommensteuerrechtlich als Betriebsausgaben anerkannt werden oder wurden die Arbeitsverhältnisse - insbesondere wegen zusätzlicher freiwilliger Mehrarbeit der Eltern - nicht wie vereinbart und unter fremden Dritten üblich durchgeführt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 31/12
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 29.3.2012 5 K 1815/10
Normen: EStG § 4 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger