Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1 · VIII R 37/12

    Schuldzinsen, Werbungskosten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gewinnerzielungsabsicht

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2012, 13:05 Uhr

    Können Schuldzinsen aus Darlehensverträgen, die zur Finanzierung eines vermieteten Anwesens abgeschlossen wurden, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, wenn der Erlös aus der Veräußerung des fremdfinanzierten Mietobjekts zunächst auf einem nur gering verzinsten Tagesgeldkonto mit dem erklärten Ziel anderweitig geplanter Wertpapiergeschäfte angelegt worden ist?
    Ist für diese Vorbereitungshandlung der Grundsatz der Einzelbeurteilung von Kapitalanlagen für die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht unbeachtlich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 37/12

    Vorinstanz: Finanzgericht München 9.11.2011 9 K 799/11

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.05.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger