21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1 · VIII R 37/12
Schuldzinsen, Werbungskosten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gewinnerzielungsabsicht
Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2012, 13:05 Uhr
Können Schuldzinsen aus Darlehensverträgen, die zur Finanzierung eines vermieteten Anwesens abgeschlossen wurden, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, wenn der Erlös aus der Veräußerung des fremdfinanzierten Mietobjekts zunächst auf einem nur gering verzinsten Tagesgeldkonto mit dem erklärten Ziel anderweitig geplanter Wertpapiergeschäfte angelegt worden ist?
Ist für diese Vorbereitungshandlung der Grundsatz der Einzelbeurteilung von Kapitalanlagen für die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht unbeachtlich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 37/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 9.11.2011 9 K 799/11
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.05.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger