23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 · XI R 15/12
Kindergeld, Altersgrenze, Änderung der Verhältnisse, Aufhebung
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr
Handelt es sich bei dem Erreichen einer der in § 32 Abs. 4 EStG genannten Altersgrenzen um eine Änderung der Verhältnisse i.S. des § 70 Abs. 2 EStG oder ist ein Kindergeldbescheid, der keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung enthält und bei dem verwaltungsintern im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Höchstalters von 27 auf 25 Jahre unzutreffend eine Befristung der Zahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verfügt wurde, gemäß § 70 Abs. 3 EStG mit Wirkung ab dem auf die Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids folgenden Monat zu korrigieren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 15/12
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 6.3.2012 4 K 1484/10 EFG 2012, 1479
Normen: EStG § 32 Abs 4, EStG § 70 Abs 2 S 1, EStG § 70 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung