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  • 21.03.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 3 · X R 22/12

    Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Tarifermäßigung, Stille Reserven, Betriebsaufspaltung

    Letzte Änderung: 21. März 2014, 09:27 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Vorliegen eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns: Kann für die im Anschluss an eine unentgeltliche Übertragung einer (weiteren) GmbH-Beteiligung in das Betriebsvermögen einer neu gegründeten KG durchgeführte Restauflösung des bisherigen Besitz-Einzelunternehmens (Aufdeckung der stillen Reserven durch Veräußerung der Anteile an der Betriebs-GmbH und Entnahme des bisherigen Betriebsgrundstücks) die Tarifvergünstigung gem. §§ 16, 34 EStG i.d.F. des Steuersenkungsergänzungsgesetzes vom 19.12.2000 in Anspruch genommen werden? Auslegung der Tarifvorschrift des § 34 Abs. 3 EStG in ihrer ab dem Veranlagungszeitraum 2001 geänderten Funktion und ihrem veränderten Grund (Sozial- statt Fiskalzwecknorm)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 22/12

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 13.4.2011 12 K 1395/07

    Normen: EStG § 34 Abs 3, EStG § 16

    Erledigt durch: Urteil vom 05.02.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger