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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 S 1 · IX R 19/12

    Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. von § 17 EStG von 10 auf 1% - Keine veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren? Verstoß gegen Art. 3 GG?Das Verfahren IX R 19/12 ist durch Beschluss vom 7. Mai 2013 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 19/12

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 28.02.2012 12 K 10250/09 EFG 2012, 1337

    Normen: EStG § 17 Abs 1 S 1, GG Art 3

    Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 07.05.2013) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger