04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 7 S 1 · IV R 17/12
Gewerbeertrag, Teilbetrieb, Veräußerungsgewinn, Selbständigkeit, Wesentliche Betriebsgrundlage, Grundstück
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr
Bildet bei einem Getränkegroß- und -einzelhandel, der Abholmärkte betreibt und daneben im Geschäftsbereich "Gastronomie" Gastronomiebetriebe und Veranstaltungen beliefert, der Geschäftsbereich "Gastronomie" einen selbständigen Teilbetrieb? War insbesondere das zur Lagerung und Sortierung des Leerguts genutzte Grundstück wesentliche Betriebsgrundlage auch des Geschäftsbereichs "Gastronomie"?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 17/12
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.2.2012 1 K 2523/09 G EFG 2012, 1454
Normen: GewStG § 7 S 1, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger