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  • 04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 7 S 1 · IV R 17/12

    Gewerbeertrag, Teilbetrieb, Veräußerungsgewinn, Selbständigkeit, Wesentliche Betriebsgrundlage, Grundstück

    Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Bildet bei einem Getränkegroß- und -einzelhandel, der Abholmärkte betreibt und daneben im Geschäftsbereich "Gastronomie" Gastronomiebetriebe und Veranstaltungen beliefert, der Geschäftsbereich "Gastronomie" einen selbständigen Teilbetrieb? War insbesondere das zur Lagerung und Sortierung des Leerguts genutzte Grundstück wesentliche Betriebsgrundlage auch des Geschäftsbereichs "Gastronomie"?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 17/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.2.2012 1 K 2523/09 G EFG 2012, 1454

    Normen: GewStG § 7 S 1, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger