29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · XI R 16/12
Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht, Kind, Ausbildung
Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2012, 14:34 Uhr
Hat ein nicht verheiratetes Kind gegen den Vater des eigenen Kindes einen Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn es seine Ausbildung fortsetzt? Führt diese Unterhaltsverpflichtung zum Wegfall des Kindergeldanspruchs für das Kind?
Sind bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mit eigenem Kind die Einkünfte des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindesvaters zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 16/12
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 14.3.2012 2 K 1569/11 (Kg)
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, BGB § 1615l
Erledigt durch: Urteil vom 24.07.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung