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  • 29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · XI R 16/12

    Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht, Kind, Ausbildung

    Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2012, 14:34 Uhr

    Hat ein nicht verheiratetes Kind gegen den Vater des eigenen Kindes einen Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn es seine Ausbildung fortsetzt? Führt diese Unterhaltsverpflichtung zum Wegfall des Kindergeldanspruchs für das Kind?
    Sind bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mit eigenem Kind die Einkünfte des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindesvaters zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 16/12

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 14.3.2012 2 K 1569/11 (Kg)

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, BGB § 1615l

    Erledigt durch: Urteil vom 24.07.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung