21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 11/12
Verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdgeld, Privatvermögen, Bankkonto, Verdeckte Einlage
Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
Handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen, wenn Schuldner der GmbH mit befreiender Wirkung auf das gemeinsame Bankkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers und dessen Ehefrau leisten und diese Vorgänge auf einem in der Bilanz der GmbH als "Kasse" bezeichneten Konto erfasst werden, durch den Gesellschafter-Geschäftsführer aber auch Aufwendungen der GmbH beglichen werden, die im Streitjahr die Summe der auf dem Bankkonto eingegangenen streitigen Zahlungen übersteigen sollen, und von vornherein festgestanden habe, dass die erhaltenen Zahlungen als Fremdgeld empfangen und sodann wieder für die GmbH verwendet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 11/12
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 8.2.2012 4 K 3064/10
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger