21.11.2022 · Nachricht · Körperschaftsteuer
Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter
Das FG Münster hat mit Urteil vom 18.5.22 (10 K 261/17 K X , Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) entschieden, dass verdeckte Bareinlagen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen können, wenn die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist.
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