20.04.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19a · VI R 16/12
Steuerfreiheit, Vermögensbeteiligung, Ermittlung, Freibetrag, Aktienoption, Freigrenze
Letzte Änderung: 20. April 2015, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages des § 19a EStG nicht verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen einzubeziehen, liegt eine verbilligte Überlassung einer Vermögensbeteiligung i.S. des § 19a EStG auch dann vor, wenn die Verbilligung in der Draufgabe einer unentgeltlichen, nicht übertragbaren Aktienoption liegt, und sind gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei erlangte Vermögensbeteiligungen in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages nach § 19a EStG einzubeziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 16/12
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.2.2012 6 K 1563/08 L EFG 2012, 1042
Normen: EStG § 19a, EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger