21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993 · V R 16/06
Vorsteuerabzug, Absicht, Unternehmen, unternehmerische Tätigkeit
Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Ist die in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehbar, wenn zwar nicht die als Bauherrengemeinschaft (Gesamthandsgemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft) auftretende Personengruppe unternehmerisch tätig wird, dafür aber die einzelnen Gemeinschafter oder Gesellschafter jeder für sich eigene Unternehmen betreiben und im Rahmen der eigenen Unternehmen den gemeinsam hergestellten Gegenstand nutzen wollen?
2. Ist dies auch und gerade auf die Fälle zu beziehen, in denen die hinter einer Eigentümerbruchteilsgemeinschaft oder Bauherrengemeinschaft stehenden Personen schon bei der Errichtung des Gebäudes fest entschlossen waren, die entstehenden Büroräume nach Fertigstellung von einer aus ihnen noch formell zu gründenden Handelsgesellschaft (OHG) nutzen zu lassen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 16/06
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 8.11.2005 1 K 143/03 EFG 2006,611
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993, BGB § 133
Erledigt durch: Urteil vom 06.09.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung