28.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 12/12
Sonderbetriebsvermögen, Kapitalgesellschaft, Anteil, Nießbrauch, Verzicht, Wirtschaftliches Eigentum, Verbindliche Auskunft, Treu und Glauben
Letzte Änderung: 28. Januar 2016, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
Nach welchen Kriterien ist die Zugehörigkeit einer vorbehaltenen Nutznießung an Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen II zu beurteilen? Ist ein Zuordnungswille des Mitunternehmers erforderlich? Welche Bedeutung hat seine Machtposition innerhalb der Unternehmensgruppe, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die Nutznießung ihm das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen vermittelte? Durfte das FA eine die Sonderbetriebsvermögenseigenschaft der Nutznießung verneinende verbindliche Auskunft zurücknehmen bzw. widerrufen, weil die Befugnisse des Mitunternehmers in der Unternehmensgruppe im Antrag unzutreffend dargestellt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 12/12
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 10.1.2012 8 K 1089/09
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1, AO § 207
Erledigt durch: Urteil vom 20.08.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung