23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · VersStG § 10 Abs 4 · II R 18/12
Versicherungsteuer, Anmeldung, Festsetzung
Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
Laufender Anmeldungszeitraum bei von der Versicherungsteuer befreiten Entgelten:
Verfügt ein Versicherungsunternehmen auch dann über einen "laufenden Anmeldungszeitraum", wenn es nur von der Versicherungsteuer befreite Entgelte erzielt? Ist unter "laufender Anmeldungszeitraum" jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung zu verstehen?
War das Finanzamt befugt Mehrsteuern nach einer Außenprüfung mit dem Versicherungsteuerbescheid Juni 2006 für den Prüfungszeitraum 2000-2003 festzusetzen, da die Festsetzung zusammen mit der Festsetzung für einen "laufenden Anmeldungszeitraum" aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen konnte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 18/12
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.3.2012 11 K 3180/08 EFG 2012, 1213
Normen: VersStG § 10 Abs 4, VersStG § 4 Nr 5, VersStG § 8 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung