25.09.2013 · Erledigtes Verfahren · GewStG 1999 § 8 Nr 7 S 2 · I R 37/12
Hinzurechnung, Pachtzins, Betriebsverpachtung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehen
Letzte Änderung: 25. September 2013, 17:32 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
1. Hinzurechnung von Pachtzinsen zum Gewerbeertrag: Liegt auch dann eine Betriebsverpachtung im gewerbesteuerlichen Sinne vor, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage (hier: Betriebsgrundstück) zum einen nicht im zivilrechtlichen Eigentum der Verpächterin steht und zum anderen nicht mit verpachtet wurde, sondern der Pächterin im Wege eines stillschweigenden unentgeltlichen Gesellschafterbeitrags überlassen wurde? 2. Liegt in der Ausreichung eines Darlehens, welches von der Klägerin einem Dritten ausschließlich im Interesse einer Gesellschafterin gewährt wurde, eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 37/12
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 14.3.2012 12 K 12022/10
Normen: GewStG 1999 § 8 Nr 7 S 2, KStG § 8 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger