21.05.2014 · Erledigtes Verfahren · KStG § 11 · I R 34/12
Liquidation, Gesellschafter, Darlehen, Rangrücktrittsvereinbarung, Verbindliche Auskunft, Ermessen
Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
1. Unterliegt der Inhalt einer vom FA erteilten verbindlichen Auskunft - auch im Hinblick auf die bestehende Gebührenpflicht - einer vollständigen Überprüfung durch das FG oder erstreckt sich diese nur auf die Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens bei der Entscheidungsfindung? 2. Ist eine mit einer Rangrücktrittserklärung verbundene Darlehensverbindlichkeit der Klägerin gegenüber einem ihrer Gesellschafter in der Liquidationsschlussbilanz auszuweisen oder im Rahmen der Gewinnermittlung i.S. des § 11 KStG erfolgswirksam aufzulösen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 34/12
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 6.3.2012 13 K 3006/11
Normen: KStG § 11, AO § 89 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 05.02.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung