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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 68/11

    Abrechnungsbescheid, Anrechnungsverfügung, Grundlagenbescheid, Änderung, Zahlungsverjährung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr

    Zahlungsverjährung bei Änderung der Anrechnungsverfügung eines (Folge-) Einkommensteuerbescheids:
    Gelten die allgemeinen Regeln der Zahlungsverjährung, wenn die Anrechnungsverfügung auf den Feststellungsbescheid und den Einkommensteuerbescheid aufgeteilt ist?
    Beginnt mit der erstmaligen Bekanntgabe der ersten Anrechnungsverfügung die fünfjährige Zahlungsverjährungsfrist und wird diese durch spätere, innerhalb der 5-Jahresfrist mögliche Änderungen nicht neu in Gang gesetzt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 68/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.10.2011 9 K 1772/10

    Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 182, AO § 228, AO § 229 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 29.10.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger