29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 · I R 36/12
Ansparabschreibung, Umwandlung, Rumpfwirtschaftsjahr, Auflösung
Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr
Ist eine gemäß § 7g Abs. 3 EStG (in der bis 2007 geltenden Fassung - a.F.) von der Rechtsvorgängerin gebildete Ansparabschreibung nach einer formwechselnden Umwandlung (unter Fortführung der Buchwerte) auch dann am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres aufzulösen, wenn dies das Rumpfwirtschaftsjahr ist, welches zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung endet? Ist das Rumpfwirtschaftsjahr ein "vollwertiges" Wirtschaftsjahr im Sinne des § 7g Abs. 4 S. 2 EStG a.F.?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 36/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 26.3.2012 6 K 4454/10 K,F
Normen: EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g Abs 4 S 2, KStG § 8 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 06.06.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung