22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 2 S 1 · I R 35/12
Verlustvortrag, Besteuerungszeitraum, Liquidation
Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr
Ist im Falle der Liquidationsbesteuerung der Grundabzugsbetrag des § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG aufgrund des sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG ergebenden (maximal) drei Jahre umfassenden Besteuerungszeitraums nur einmal zu gewähren; oder sind die Liquidationsergebnisse getrennt zu betrachten und ist für die Gewinnjahre jeweils ein Grundabzug in Höhe von 1 Mio. € zu gewähren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 35/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.3.2012 6 K 2199/09 K
Normen: EStG § 10d Abs 2 S 1, KStG § 11 Abs 1 S 2, KStG § 8 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung