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  • 24.04.2014 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 26/12

    Gesellschafter-Geschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionsrückstellung

    Letzte Änderung: 24. April 2014, 13:01 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr

    Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung: Stellen Zuführungen zur Pensionsrückstellung zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil der Begünstigte zum Zeitpunkt der Pensionszusage bereits das 62. Lebensjahr vollendet hatte und den Pensionsanspruch bis zum Ausscheiden nicht mehr "erdienen" kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 26/12

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 16.2.2012 1 K 368/11

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a

    Erledigt durch: Urteil vom 11.09.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger